Kurzcharakteristik der fkks-Richtlinie Güteüberwachung textgleich mit dem DVGW-Arbeitsblattes GW11nF Im März 2013 ist die neue fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2013 Die vom fkks Fachverband Kathodischer Korrosionsschutz e. V. wieder zusammen mit vom Projektkreis GW 11 im Technischen Komitee Außenkorrosion des DVGW e. V. erarbeitete und von beiden Verbänden – seitens des fkks e. V. als fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2013 und seitens des DVGW e. V. als Arbeitsblatt GW 11:2013 – textgleich ratifizierte Technische Regel enthält im Wesentlichen die formalen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für Fachfirmen im Bereich des kathodischen Korrosionsschutzes. Die Unterteilung der Tätigkeiten nach unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern wurde in der letzten Fassung erstmals getätigt und hat sich in der Praxis bewährt. Deswegen wurde dies auch in dieser Fassung beibehalten. Auf Grund der besseren Ab- stimmung mit DIN EN 15257:2007 wurden die Tätigkeitsfelder jedoch geringfügig modifiziert. Diese Technische Regel ersetzt die fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2006 bzw. DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2006-07. Die im März 2007 erschienene europäische Norm DIN EN 15257:2007 machte es erforderlich, die Ausgabe vom Juli 2006 zu überarbeiten. Die Minimierung des Prüfungsaufwandes für die Fachfirmen und Erhöhung der Qualität soll durch die erneute Überarbeitung und eine bessere Abstimmung mit der fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2013 und dem DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2013 erreicht werden. Folgende Punkte standen bei der Überarbeitung im Fokus:
Die in der GW11:2013 beschriebenen Prüfungsabläufe und Wiederholungszyklen von 5 Jahren orientieren sich deshalb an der bisher gekannten Vorgehensweise. Diese hat sich aus langjähriger Erfahrung heraus als vollkommen ausreichend er wiesen. Die Tätigkeitsfelder sind auf die Anwendungsbereiche der DIN EN 15257:2007, welche die Qualifikationsgrade und Zertifizierung für im KKS eingesetztes Personal beschreibt, abgestimmt.
In der aktuellen Ausgabe der fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2013 / DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2013 wird nicht nur die Qualifikation von KKS-Personal erstmals definiert, darüber hinaus werden auch die Schulungsinhalte für die Fachkraft, den Sachkundigen und den Verantwortlichen Fachmann beschrieben. Die Prüfung soll wie bisher verlaufen. Sie findet vor Ort bei der zu prüfenden Fachfirma statt, wird von Experten durchgeführt und besteht aus einem Fachgespräch mit dem oder den Verantwortlichen Fachmännern sowie einer Unternehmensprüfung und soll alle 5 Jahre wiederholt werden. Somit ist si- chergestellt, dass einerseits durch den Prüfungsablauf und andererseits durch den Wiederholungsturnus im Vergleich zum momentanen Stand bei weiterhin hoher Qualität der Prüfung keine zusätzlichen Kosten hinzukommen. Die fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2013 / DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2013 ist als Ergänzung zur DIN EN 15257:2007 zu sehen. Im Rahmen der Präqualifikation, gemäß Vergaberichtlinien, ist die Lei- stungsfähigkeit der Fachfirmen zu überprüfen. Dies wird durch die Anwendung der DIN EN 15257:2007 allein nicht sichergestellt. Ebenso werden Fachkenntnisse des nationalen Regelwerkes durch die DIN EN 15257:2007 nicht berücksichtigt. Im Vorfeld der Erstellung der Präqualifikationsanforderungen findet der Auftraggeber in der fkks-Richtlinie Güteüberwachung:2013 / DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2013 ein Hilfsmittel, welches für den Bereich KKS bereits zusammengefasst den Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit erbringt. Dies beinhaltet insbesondere Referenzen, technische Aus- rüstung, das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene Personal und andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise. Weiterhin werden Kriterien wie die Einhaltung der Unfall- verhütungsvorschriften, sicherheitstechnische Anforderungen und der Nachweis der Haftpflichtversi- cherung einbezogen. Zudem wird von den KKS-Fachfirmen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt.
|
|
|
|||||||||
15.04.2022 14:33 |